Die Verwaltung der Suonen
Die Wasserrechte
Alle Benutzer einer Suone haben nur einen bestimmten Anteil des Wassers zugute. Dieser wird meistens in Stunden angegeben. Entsprechend diesen Anteilen müssen Beiträge oder Arbeit an die Unterhaltung der Wasserleitung geleistet werden.
Die Zeit, in welcher einer der Geteilen Wasser aus der Suone beziehen darf, ist genau festgehalten. Früher geschah dies, indem man in ein Kantholz das Hauszeichen und die Wasserrechte von jedem Geteilen einschnitt. Dieses "Wasserscheit" wurde im Gemeindehaus oder beim Vorsteher der Geteilen, dem Wasservogt, aufbewahrt. Damit jeder der Geteilen auch für sich seine Angaben hatte, wurde ihm eine "Tessel" (kleines Holzbrettchen, Kerbholz) mit diesen übergeben. Die verwendeten Zeichen in den Tesseln unterschieden sich oft. Am Augstbordwasser galt eine Kerbe durch das ganze Brettchen eine Stunde Wasser, eine halbe Kerbe eine halbe Stunde. Diese Kerben bezogen sich nicht seit jeher auf Stunden, früher wurde die Zeit noch anders angegeben, etwa von Mittag bis zum Sonnenuntergang oder nach dem Stand der Schatten und Sterne.
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Tesseln im Gemeindehaus von Ausserberg | Tessel |
In neuerer Zeit sind die Wasserrechte natürlich schriftlich festgehalten. Die Tesseln und Wasserscheite befinden sich nun oft im Museum.
Mit den Wasserrechten wurde wie mit Waren gehandelt. Solche Verkäufe der Wasserrechte waren aber meistens an Bedingungen geknüpft. So konnten an vielen Orten Wasserrechte nur zusammen mit dem bewässerten Land verkauft werden. Dies als Massnahme dagegen, dass Weideland verdorrt und andere wiederum zuviel Wasser haben.