Die Verwaltung der Suonen
Besitz und Finanzierung der Suonen
Die Suonen waren früher meistens im Besitz ihrer Benutzer, der Geteilen. Sie kamen für den Unterhalt auf und erstellten diese Wasserleitungen. Da aber die Suonen oft auch für die gesamten Gemeinden eine grosse Bedeutung hatten, wurden Angelegenheiten betreffend der Suonen häufig in der Gemeindeversammlung oder als Kommunalangelegenheit behandelt. Nicht selten waren fast alle Einwohner eines Dorfes auch Geteilen der Suonen. Als anfangs des letzten Jahrhunderts immer teurere und aufwändigere Suonenprojekte vorangetrieben wurden, beschlossen Bund und Kanton, den Ausbau von Suonen zu subventionieren.
Viele der Suonen sind nun in Besitz des Kantones oder der Gemeinde übergegangen. Nur wenige gehören noch vollumfänglich ihren Geteilen. Eine Kommission der Gemeinde verwaltet meistens die Suonen. Vielerorts ist auch eine touristische Organisation verantwortlich für die Bissen. Vollamtliche Hüter gibt es kaum mehr, meistens sind die Gemeindearbeiter für die Suonen zuständig.
Die Geteilen sind also heute vor allem noch Benutzer der Suonen, sie können bei der Verwaltung der Suone Wasser beantragen, damit dieses ihnen zugewiesen werde. Die Bauarbeiten, die an der Suone durchgeführt werden müssen, werden meistens von beauftragten Baufirmen übernommen, die Geteilen müssen nur noch an wenigen Orten "Gmeiwärch" leisten.
Die Änderung der Besitzverhältnisse ist aber wahrscheinlich auch eine Folge der technischen Entwicklung.
Damit die Geteilschaften entlastet werden, schlug 1929 die Regierung des Wallis vor, eine Subvention von 30% am Erstellen von Kanälen und den jährlichen Arbeiten zu übernehmen. Für den Tunnelbau beschloss sie sogar 40% Subventionen. Der Bund bezahlt gleich viel. So müssen die Geteilen oder Gemeinden für normale Arbeiten nur noch 40%, für den Tunnelbau nur noch 20% der Kosten übernehmen. Diese Restkosten werden in der Regel über eine Nutzungsgebühr pro Wasserstunde finanziert.